Erklärung zur Barrierefreiheit
HEYFEWO setzt sich dafür ein, die Barrierefreiheit seiner Website gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sicherzustellen.
Teilweise konform – WCAG 2.1 AA
Stand der Konformität
Diese Website ist teilweise konform mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA. Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit unserer Website zu verbessern.
Barrierefreie Funktionen
Folgende Maßnahmen wurden umgesetzt, um die Barrierefreiheit dieser Website zu gewährleisten:
- Barrierefreiheit-Toolbar: Über das Symbol unten links können Sie Schriftgröße, Kontrast, Schriftart und Animationen anpassen.
- Tastaturnavigation: Alle interaktiven Elemente sind per Tastatur erreichbar. Mit der Tab-Taste navigieren Sie durch die Seite.
- Sprungnavigation: Ein „Zum Inhalt springen“-Link ermöglicht es, direkt zum Hauptinhalt zu gelangen.
- Screenreader-Unterstützung: Semantisches HTML, ARIA-Labels und Landmarks sorgen für eine gute Kompatibilität mit Screenreadern.
- Fokus-Indikatoren: Sichtbare Fokus-Umrandungen für alle interaktiven Elemente.
- Reduzierte Bewegung: Animationen werden automatisch deaktiviert, wenn die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ aktiv ist.
- Kontrast: Texte und Hintergründe erfüllen die Mindestanforderungen an das Kontrastverhältnis gemäß WCAG 2.1 AA (4,5:1 für normalen Text).
Bekannte Einschränkungen
Trotz unserer Bemühungen können in einzelnen Bereichen noch Barrieren bestehen:
- Einige ältere Inhalte (z. B. von Vermietern bereitgestellte Beschreibungen oder Bilder) erfüllen möglicherweise nicht alle Anforderungen.
- Externe Inhalte und Dienste (z. B. eingebettete Karten) unterliegen nicht unserer Kontrolle.
- PDF-Dokumente sind möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei.
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, kontaktieren Sie uns bitte:
- Über unser Kontaktformular
Wir bemühen uns, innerhalb von 2 Wochen auf Ihre Anfrage zu antworten.
Durchsetzungsverfahren
Sollte nach Ihrem Feedback keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.